SURF Protection oder auch Webblocking verhindert unproduktives Surfen.
Internetseiten und URLs können nach vordefinierten Gruppen und individuellen Zusammenstellungen gesperrt werden. Pornografische, rassistische oder sonstige illegalen Inhalte werden so für Mitarbeiter nicht weiter zugänglich.
Dies ist wichtig, da das Unternehmen generell für seine Mitarbeiter haftet.
Zudem haftet die Geschäftsleitung persönlich mit ihrem Privatvermögen oder auch einer Haftstrafe. So müssen nach dem Jugendschutzgesetz z.B. Praktikanten oder Auszubildende vor dem Download jugendgefährdender Seiten geschützt werden.