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Funktionen im Detail - SURF PROTECTION

SURF Protection oder auch Webblocking verhindert unproduktives Surfen.
Internetseiten und URLs können nach vordefinierten Gruppen und individuellen Zusammenstellungen gesperrt werden. Pornografische, rassistische oder sonstige illegalen Inhalte werden so für Mitarbeiter nicht weiter zugänglich.

Dies ist wichtig, da das Unternehmen generell für seine Mitarbeiter haftet.

Zudem haftet die Geschäftsleitung persönlich mit ihrem Privatvermögen oder auch einer Haftstrafe. So müssen nach dem Jugendschutzgesetz z.B. Praktikanten oder Auszubildende vor dem Download jugendgefährdender Seiten geschützt werden.

Durch den Einsatz von Webblocking steigern Sie die Produktivität Ihrer Mitarbeiter erheblich
Webblocking minimiert die rechtlichen Risiken einer Haftung

Effizienzerhöhung - Bestimmen Sie,

  • wann welche Mitarbeiter im Internet surfen dürfen (individuelle Zeitsteuerung)
  • welche Mitarbeiter im Internet was sehen dürfen (dynamisches Web-Blocking mit White-/Blacklist)
  • welche Mitarbeiter was für Dateien herunterladen dürfen (Sperren von z.B. .exe-, .mpg-, .avi-Dateien)


Hier einige Beispiele, bei der straf- und zivilrechtliche Haftung besteht:

  • Download von Raubkopien oder urheberrechtlich geschützten Werken wie Musik, Filmen etc.
  • Verbreitung von kinderpornografischem Material
  • Download rassistischer oder sonstiger illegaler Inhalte
  • Download jugendgefährdender Seiten z.B. durch Praktikanten oder Auszubildende (Jugendschutzgesetz)
Übersichtliche Zusammenstellung der Blocking Listen
• Begriffe in Gruppen

• Setzen von Themen auf White- oder Blacklist per Mausklick

• Schnelles Ändern und Hinzufügen von Begriffen

• Verknüpfung zur Statistik - auffällige Domains können direkt zu Themengruppen hinzugefügt werden

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